Fachoberschule Sozialpädagogik
Zweijährige Fachschule Sozialpädagogik
Dreijährige Fachschule Sozialpädagogik
Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz
Berufsfachschule Sozialpädagogik
Abenteuer Europa
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38444 Wolfsburg
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Anmeldungen werden ganzjährig bis 28. Februar eines jeden Jahres im Sekretariat angenommen. Ab 1. März Warteliste.
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Sie möchten einen Beruf erlernen, in dem Sie mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen arbeiten?
Ihre Interessen und Fähigkeiten sehen Sie im sozialen Bereich?
Dann ist eine Ausbildung zum Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik genau das Richige für Sie.
Neben der Möglichkeit im Anschluss, eine Ausbildung zum Erzieher/ zur Erzieherin zu absolvieren, bieten Ihnen danach verschiedene Studienmöglichkeiten interessante Aufstiegschancen.
Die Ausbildung zur Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent soll zur sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen befähigen.
Die Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent arbeitet als 2. Kraft mit einer/einem die Gruppe leitenden Erzieherin oder Erzieher zusammen.
Am Ende der Klasse II kann der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.
Die Berufsbezeichnung nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung lautet "Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent.
Durch Teilnahme an einem Ergänzungsbildungsgang kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand.
In die Klasse II der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent kann aufgenommen werden, wer den Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger, den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule Sozialpädagogik oder eine Hochschulzugangsberechtigung gem. §18 NHG
(z.B. Abitur, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, berufliche Vorbildung gem §18 (4) NHG) nachweist.
In die Klasse II können Personen mit einer mindestens 160 Stunden umfassenden Qualifizierung als Tagespflegeperson aufgenommen werden, wenn sie zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine dreijährige Tätigkeit als Tagespflegeperson mit mindestens 50% Beschäftigungsumfang nachweisen.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert 2 Jahre.
Unterrichtsfächer der Klasse I:
Berufsübergreifender Lernbereich
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie
Unterrichtsfächer der Klasse II
Berufsübergreifender Lernbereich
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie
Es wird durchgängig eine praktische Ausbildung an zwei Tagen(Montag/Dienstag oder Donnerstag/Freitag) in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Stunden werden an zwei Wochentagen (Montag/Dienstag oder Donnerstag/Freitag) absolviert. An den drei anderen Wochentagen findet der Unterricht in der Schule statt.
Die Bewertung der praktischen Leistungen erscheint als gesonderte Note auf dem Zeugnis mit der Fächerbezeichnung "Praxis Sozialpädagogik".
Die Ausbildung wird mit einer schriftlichen, praktischen und gegebenenfalls mündlichen Prüfung abgeschlossen.
Die schriftliche Prüfung findet in folgenden Fächern bzw. Modulen statt:
Anmeldungen werden ganzjährig bis 28. Februar eines jeden Jahres im Sekretariat angenommen. Ab 1. März Warteliste.
Anmeldezeiten:
Montag - Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag + Donnerstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Bewerberinnen und Bewerber, die sich nach einer früheren Ablehnung zum wiederholten Male bewerben, müssen dies in ihrer Anmeldung vermerken.
Spätestens bei Schulbeginn sind vorzulegen:
Beglaubigte Kopien der geforderten Zeugnisse (soweit bei der Bewerbung noch nicht zu erbringen) und Nachweis eines Praktikumsplatzes.