In Deutschland stellt die WFOT-Anerkennung ein wichtiges Qualitätssicherungsinstrument für die Beurteilung der Ausbildung an Ergotherapieschulen oder Hochschulen mit ergotherapeutischem Studiengang dar. Die Voraussetzungen, unter denen man im Ausland als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut tätig werden kann, sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Neben der Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers spielen mehrere Faktoren eine Rolle, wie z. B. die Anforderungen des Arbeitgebers, das Bildungs- und Gesundheitssystem, der Arbeits- und Stellenmarkt, die Stellung, Aufgaben, Funktion der Ergotherapie in dem betreffenden Land sowie die WFOT-Anerkennung. Entscheidend ist, dass bei Absolvierung einer nicht WFOT-anerkannten Ausbildung an einer Berufsfachschule es unter Umständen sehr schwierig oder gar vollkommen unmöglich sein kann, im Ausland überhaupt als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut tätig werden und/oder (Zusatz-) Qualifikationen erwerben zu können. Vor allem in den Nicht-EU-Staaten (z.B. USA, Kanada, Australien) ist die Arbeitsgenehmigung und die Möglichkeit Zusatzqualifikationen zu erwerben, auch von einer WFOT-anerkannten Ausbildung abhängig. Die WFOT-Anerkennung ist grundsätzlich an eine Institution/Ausbildungsstätte gekoppelt. Das heißt, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, die ihre Ausbildung an einer Ausbildungsstätte ohne WFOT- Anerkennung absolviert haben, könnten die WFOT-Anerkennung theoretisch nur nachholen, wenn sie die Ausbildung (berufsfachschulisch/hochschulisch), diesmal an einer WFOT- anerkannten Ausbildungsstätte, komplett wiederholen würden.
Wir freuen uns deshalb sehr über die WFOT-Anerkennung unserer Ausbildung an der Berufsfachschule Ergotherapie.